Warum Schuldenberatung für Beschäftigte?
Schuldenprobleme belasten die Betroffenen in erheblichem Umfang. Das hat Folgen - auch für die Arbeitgeber*innen:
2012 waren in Deutschland psychische Störungen für mehr als 53 Millionen Krankheitstage verantwortlich.
Knapp 90% der Personalmanager in Deutschland bestätigen, dass in ihrem Unternehmen Mitarbeiter aufgrund psychischer Probleme belastet sind und dadurch leistungsauffällig werden – Tendenz steigend.
Die Unternehmen als attraktive Arbeitgeber
Ein attraktives Unternehmen sorgt sich um seine Beschäftigten. Dabei geht es um Mitarbeiterbindung, aber auch um die Reduzierung von Haftungsrisiken und Vermeidung von Produktivitätsverlusten.
Deshalb kann das Unternehmen zur Lösung der Schuldenprobleme seiner Beschäftigten beitragen. Durch Übernehme oder (Vor-) Finanzierung der Kosten der Beratung wird dem Beschäftigten der Zugang zu einer professionellen Schuldenregulierung ermöglicht.
Die Stanford Universität in Kalifornien hat eine Formel entwickelt, mit der die Kosten, die durch nicht erbrachte Leistungen bzw. Minderleistungen entstehen berechnet werden können. Studien belegen, dass mindestens 20% der Mitarbeiter nicht ihre volle Leistungsfähigkeit ausschöpfen. Dies führt nach Einschätzung von Experten zur durchschnittlichen Leistungsminderung bis zu 25%.
Berechnung Produktivitätsverlust mit der Stanford-Formel
Der daraus resultierende rechnerische Produktivitätsverlust lässt sich für die Unternehmen mit der sog. „Stanford-Formel“ ermitteln (http://www.resilio-eap.de).
- Anzahl der Beschäftigten x 0,2 (da 20 %) = Anzahl betroffener Mitarbeiter
- Anzahl betroffene Mitarbeiter x Durchschnittsgehalt = Durchschnittsgehalt der betroffenen Mitarbeiter
- Durchschnittsgehalt der betroffenen Mitarbeiter x 0,25 (da 25 %,) = Produktivitätsverlust durch nicht erbrachte Leistung
In der Regel sind die Nettoeinkommen der Betroffenen bereits gepfändet. Neben den Produktivitätsverlusten entstehen durch die Schuldenprobleme auch Haftungsrisiken und Mehrarbeit für die Arbeitgeber*innen. Die korrekte Berechnung des pfändbaren Einkommensteils und dessen Abfuhr an den pfändenden Gläubiger liegt dann in der alleinigen Verantwortung des/der Arbeitgeber*in.
Das Problem der Betroffenen
Auch Menschen mit einem eigentlich gesicherten Einkommen können Schuldenprobleme haben. Im Jahr 2018 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 35,1 % aller Personen, die Schuldenberatung in Anspruch genommen haben, in abhängiger Beschäftigung. Die durchschnittlichen Schulden je Person lagen in dieser Teilgruppe bei 36 703 Euro. (Destatis: Statistik zur Überschuldung privater Personen 2018).
Zum Stichtag 1. Oktober 2018 wurde von Creditrefom für Deutschland eine Überschuldungsquote von ca. 10,04 Prozent gemessen. Damit sind über 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf.
Beschäftigte | Unternehmen |
---|---|
Sorgen und Probleme | Risiken bei Pfändungen |
Existenz- / Versagensängste | Mehrarbeit |
Leistungsminderung | u. U. höhere Krankenquote |
Können sich zum teil keine Schuldenberatung leisten | Ggf. geringere Produktivität |
Die Lösung
(Vor-)Finanzierung der Schuldenberatung durch die Arbeitgeber*innen
Wenn der Engpass nicht die Fähigkeit zur Schuldenregulierung, sondern die Finanzierung der Schuldenberatung ist, dann haben es die Arbeitgeber*innen in der Hand, diesen Engpass zu überwinden. Sie gehen bezüglich der Kosten der Schuldenberatung in Vorleistung. Ob die Arbeitgeber*innen diese überschaubare Summe als Zuschuss für ihr Beschäftigten sehen oder im Nachgang sukzessive mit dem Gehalt aufrechnen, ist in das Belieben der Arbeitgeber*innen gestellt.
Der Nutzen
Vermeidung von Produktivitätsverlusten und Haftungsrisiken für Arbeitgeber*innen.
Chance auf eine außergerichtliche Einigung und substantielle Schuldenregulierung für Arbeitnehmer*innen.
Der Ablauf in 5 Schritten
- Der/die Arbeitgeber*in motiviert die Beschäftigten eine Schuldenberatung bei uns wahrzunehmen. Mit dem/der Arbeitgeber*in und uns kommt eine Kostenübernahmevereinbarung zustande, mit den Beschäftigten ein Beratungsvertrag.
- Termine werden zwischen den Beschäftigten und uns vereinbart. Die Termine finden – je nach Wunsch oder Notwendigkeit – beim Beschäftigten oder in der Betriebsstätte statt. Die Beratungen sind vertraulich - auch gegenüber den Arbeitgeber*innen.
- Wir übernehmen die Klärung der Schuldenproblematik und die Aushandlung von Vergleichen.
- Nach erfolgreicher außergerichtlicher Einigung erhalten die Beschäftigten eine Ausfertigung des Vergleichs, dem alle ihnen obliegenden Verpflichtungen detailliert zu entnehmen sind.
Sind nicht alle Gläubiger zu einem Vergleich bereit, wird in Abstimmung mit den Schuldnern ggf. eine Insolvenz vorbereitet. - Zum Abschluss der Beratung erhält der/die Arbeitgeber*in eine entsprechende Bestätigung.