Der Ablauf in 5 Schritten

  1. Der/die Arbeitgeber*in motiviert die Beschäftigten eine Schuldenberatung bei uns wahrzunehmen. Mit dem/der Arbeitgeber*in und uns kommt eine Kostenübernahmevereinbarung zustande, mit den Beschäftigten ein Beratungsvertrag.

  2. Termine werden zwischen den Beschäftigten und uns vereinbart. Die Termine finden – je nach Wunsch oder Notwendigkeit – beim Beschäftigten oder in der Betriebsstätte statt. Die Beratungen sind vertraulich - auch gegenüber den Arbeitgeber*innen.

  3. Wir übernehmen die Klärung der Schuldenproblematik und die Aushandlung von Vergleichen.

  4. Nach erfolgreicher außergerichtlicher Einigung erhalten die Beschäftigten eine Ausfertigung des Vergleichs, dem alle ihnen obliegenden Verpflichtungen detailliert zu entnehmen sind.
    Sind nicht alle Gläubiger zu einem Vergleich bereit, wird in Abstimmung mit den Schuldnern ggf. eine Insolvenz vorbereitet.

  5. Zum Abschluss der Beratung erhält der/die Arbeitgeber*in eine entsprechende Bestätigung.